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Die deutsche Kaffeesteuer. CafCaf.de – Kaffee & Blog, Kaffeeblog

Dass Deutschland eines der Länder mit dem höchsten Pro-Kopf-Kaffeekonsum ist, weiß jeder, der schon einmal einen Blick in deutsche Lehrerzimmer oder Medienredaktionen geworfen hat. Okay, zumindest weiß er es gefühlt. Denn tatsächlich liegen die Deutschen in Sachen Kaffee eher im Mittelfeld. Unsere nördlichen Nachbarn in Finnland sind mit einem 12-Kilo-Jahresverbrauch pro Person um das zweifache so kaffeebesessen wie wir.

Unerwarteterweise liegen die USA wiederum weit abgeschlagen hinter den deutschen 6-Kilo-Kaffee-Trinkern. Und das, obwohl Amerika nicht nur das Land der Coffeeshopketten ist, sondern auch das Land, das Kapselkaffee erfunden hat. Auf den letzten Rängen – und das ist ungewöhnlich – im jährlichen Kaffeeverbrauch liegen übrigens die Länder, in denen der Kaffee für den globalen Markt produziert wird. Ein Faktor, der dieses Ungleichgewicht hervorruft, mag die Wohlstandsverteilung sein.

Kaffee produzierende Länder sind meist ärmere Regionen in Südamerika, Asien und Afrika. Aber Kaffee ist vergleichsweise teuer. Zumindest im trinkfertigen Zustand. Sprich: Im rohen Zustand mag Kaffee günstig einzukaufen sein. Nach dem Rösten und Vakuumieren aber, haben sich einige Kostenpunkte angesammelt, die auf den Verbraucher umgelegt werden. Das sind Transportwege, Löhne, Ausgaben für die Weiterverarbeitung und Haltbarmachung von Kaffee. Und nicht zuletzt die Kaffeesteuer.

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Wie, wir bezahlen Kaffeesteuern?

Nun, indirekt bezahlen wir beim Kauf einer Tasse Kaffee im Lieblingslokal oder beim Kauf eines Pfunds Bohnen im Handel tatsächlich eine Steuer. Denn die Kaffeeröster und -händler wären ja – man sehe uns die explizite Wortwahl nach – schön blöd, würden sie die Steuer nicht auf den Endverbraucher umwälzen.

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Wie es überhaupt zur Kaffeesteuer kam

Mit dem Bekanntwerden von Kaffee in der westlichen Hemisphäre und dem damit ansteigenden Konsum, fanden immer mehr Kaffeebohnen ihren Weg in das Preußische Königreich. Wie es sich für eine Monarchie gehört, lag das Einfuhrmonopol beim Alten Fritz. Als Preußen sich unter Führung dessen Nachfolgers so allmählich selbst zerlegte, verlor der Staat auch sein Kaffeemonopol.

Stattdessen wurde nun ein Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt, der ab dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts in die Reichskasse floss. Nachdem die Zölle zwischen 1850 und 1860 stetig gesunken waren, hob man sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts wieder deutlich an. Das führte konsequenter Weise in dem von Kriegswirren und Nachkriegszeiten gebeutelten 20. Jahrhundert dazu, dass der Kaffeeverbrauch deutlich sank.

Im von den Alliierten besetzen Deutschland wurde der Einfuhrzoll 1948 schließlich in eine Verbrauchssteuer umgewandelt. Die Kaffeesteuer fand sogar ihren Weg ins Grundgesetz, in dem sie dem Bund zugewiesen wurde. Zu Beginn der Wirtschaftswunderzeit stieg der Steuersatz auf saftige 10 D-Mark pro Kilo Kaffee. Damit wurde Kaffee für die Endverbraucher so teuer, dass er zum begehrten Schwarzmarktprodukt wurde.

Innerhalb von acht Jahren sollen Tausend Tonnen Kaffee illegal ihren Weg über die Eifelausläufer zwischen Belgien, den Niederlanden und Deutschland geschafft haben. Hier verlief die als Aachener Kaffeefront bekannt gewordene, größte Schmuggelzone für Kaffee in den Nachkriegsjahren. Erst, als die Kaffeesteuer auf 3 D-Mark pro Kilo gesenkt wurde, kauften die Deutschen wieder fleißig Kaffee. Bereits ein Jahr nach Senkung des Steuersatzes waren die Steuereinnahmen deutlich höher, als noch zuvor. Und das trotz einem Steuernachlass von 7 Mark.

»Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als ob die Umwandlung vom Zoll zur Steuer lediglich eine Namensänderung gewesen wäre. Doch es gibt einen qualitativen Unterschied zwischen Zoll und Steuer

Was ist der Unterschied zwischen einem Einfuhrzoll und einer Verbrauchssteuer

Eine Zollgebühr erhebt ein Land, um Importwaren zu verteuern. Das soll dem Importierenden, schlussendlich aber auch dem Endverbraucher, den Handel mit Waren, die nicht im Land hergestellt wurden, unattraktiv machen. Schlichtweg deshalb, weil der Importeur Zoll bezahlt, den er schließlich auf den Verkaufspreis seiner Waren aufschlägt und sich die Kosten so vom Kunden wieder holt.

Die Steuer – solange es sich nicht um die Einfuhrsteuer handelt, sondern wie im Fall der Kaffeesteuer um eine Verbrauchssteuer – hingegen bezieht sich nicht auf den Import der Ware, sondern auf deren Weiterverarbeitung und Verkauf.

Das heißt im Klartext: Die Einfuhr von Rohkaffee nach Deutschland ist steuerfrei, das Rösten und der Verkauf des »fertigen« Kaffees aber nicht.

 

Einfuhrsteuer für Kaffee für Privatpersonen

Wer sich vom besonders leckeren Kaffee aus dem Urlaub ein paar Kilo mit nach Hause nehmen möchte, kann das tun, sollte die Einfuhr aber verzollen. Denn selbst innerhalb der EU-Grenzen ist das Einführen von Kaffee auch für Privatpersonen steuerpflichtig. Bei verarbeitetem Kaffee gibt es, um es in schönstem Beamtendeutsch zu sagen, keine Geringfügigkeitsgrenze. Aktuell liegt die Steuer für ein Kilo Röstkaffee bei 2,19 € und für löslichen Kaffee bei 4,78 €.

Kaffeehaltige Waren, also Produkte, in denen Kaffee verarbeitet ist, haben einen eigenen Steuersatz. Auch der ist übrigens steuerpflichtig, wenn man aus dem Urlaub ein leckeres Andenken mitbringen möchte.

Was man genau unter kaffeehaltigen Waren zu verstehen hat, erklärt der deutsche Zoll so:

»Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse, die in einem Kilogramm 10 bis 900 Gramm Kaffee enthalten. Waren mit einem geringeren Kaffeegehalt werden vom Kaffeesteuerrecht nicht erfasst. Waren mit einem höheren Kaffeeanteil werden als Kaffee besteuert. Kaffeehaltige Waren sind zum Beispiel Cappuccino, Eiskaffee, Café au Lait oder kaffeehaltige Waren aus dem Süßwarenbereich.«

(§1 Abs.5 KaffeeStG)

Aussetzung der Kaffeesteuer

Deutschland steht als Kaffeesteuer erhebendes Land so ziemlich auf verlorenem Posten, denn nur eine handvoll anderer machen diese Steuer ebenfalls noch immer geltend. Darunter etwa Luxemburg. Doch in Deutschland lässt die Kaffeesteuer sich umgehen. Das ist für den Eigenbedarf zwar relativ uninteressant, für groß angelegte Import-/Export-Geschichten allerdings recht lukrativ. Die Steuer auf Kaffee wird nämlich nur bezahlt, wenn man den Kaffee auch in Deutschland an den Mann bringen will. Oder besser gesagt: Wenn man verarbeiteten Kaffee, für dessen Röstung man brav Steuern gezahlt hat, in einen anderen EG-Mitgliedsstaat exportiert, kann man sich die Steuern erstatten lassen. Komplett umgehen lässt sich die Zahlung der Steuern, wenn die Rösterei ein sogenanntes Steuerlager einrichtet, in dem der für den Export gedachte Rohkaffee verarbeitet und zwischengelagert wird.

Sprich, wer sich im Kaffee- bzw. Röstbusiness positionieren will, kann Netto gleich Brutto rechnen, sofern seine Abnehmer sich im EU- bzw. EG-Ausland befinden.

Da stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller und vor allem fairer wäre, die Steuern in das Importland zurückfließen zu lassen, statt zurück in die Taschen der Großröstereien? Profitieren würden am Ende doch beide. Die Anbauländer könnten mit den Mehreinnahmen für bessere Kaffeequalität und Arbeitsbedingungen sorgen. Im Gegenzug könnten die Importeure günstigere Preise aushandeln und/oder hochwertigeren Kaffee ins Sortiment aufnehmen. So ließe sich die Evolution der Kaffeesteuer vorantreiben.

 

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Leere Kaffeesäcke in Kolumbien.


 

Die Kaffeesteuer im Überblick:

 

 

  • Die Kaffeesteuer zahlt jeder, der verarbeiteten Kaffee nach Deutschland einführen möchte oder wer Rohkaffee in Deutschland weiterverarbeiten möchte. Egal, ob Privatperson oder Unternehmen.
  • Die Kaffeesteuer fällt nicht an für den Import von unverarbeitetem Kaffee. Sprich, grüne Bohnen sind steuerbefreit.
  • Die Steuer kann man sich erstatten lassen, wenn man den verarbeiteten Kaffee in ein EG-Land exportiert.
  • Per Zwischenlagerung und Weiterverarbeitung in vom Zoll als Steuerlager deklarierten Warenlagern, kann die Steuer für das Kaffeerösten komplett umgangen werden; sofern der Röstkaffee nachweislich für den Export bestimmt ist.
  • Auch für Produkte und Waren, die einen bestimmten Anteil an Kaffee enthalten, fällt diese Steuer an.
  • Der Steuersatz variiert je nach Prozentanteil Kaffee im Produkt. Der Steuersatz liegt für importierten Röstkaffee bei 2,19 €, bei Instantkaffee bei 4,78 € pro Kilo.

 

 

So profitieren Röstereien von der deutschen Kaffeesteuer

Der Re-Export von Kaffee aus Deutschland in andere Länder floriert. Wen wundert es, bei solchen »Steuergeschenken«? Wobei… eigentlich ist es doch verwunderlich, bedenkt man, dass Deutschland mit seiner Kaffeesteuer Teil einer weltweiten Minderheit ist. Doch scheinbar ist das Entrichten und spätere Absetzen bzw. Einfordern der Kaffeesteuer trotzdem noch attraktiver als in anderen Ländern. Denn in Deutschland wird knapp 1/3 des weltweiten Röstkaffees verarbeitet und dann weiterverkauft. Das bedeutet, dass Deutschland gar mehr Kaffee exportiert, als das Kaffeeland überhaupt: Italien.

Auch die Importzahlen sind beachtlich. Weltweit sind nur die USA ein größerer Kaffeeimporteur als Deutschland. Der Marktanteil von nach Deutschland importiertem Kaffee liegt bei 15%. Der meiste Kaffee stammt dabei aus Brasilien.

Angekommen in Deutschland wird der Rohkaffee in den großen Röstereien des Landes zu Röstkaffee und Kaffeepulver verarbeitet, bevor er dann wahlweise in den Einzelhandel geht oder weiterverkauft wird ins Ausland.

Die größten Röstereien in Deutschland

Zu den – an der Mitarbeiteranzahl gemessen – fünf größten Röstereien der Bundesrepublik zählen Tschibo, Dallmayr, Deutsche Extrakt Kaffee, J.J. Darboven und Melitta.

Hinter einigen bekannten Namen wie Jacobs, Tassimo oder Douwe Egberts stecken hingegen amerikanische bzw. niederländische Großröstereien, die sich unlängst zu einem Megakonzern zusammengeschlossen haben. Damit können sie sich einen Marktanteil von knapp über 20% des in Deutschland hergestellten und vertriebenen Kaffees sichern. An Tschibo sind sie damit dennoch noch nicht vorbeigezogen. Und am Platzhirsch im Kaffee-Game werden sie trotz Megafusion auch Probleme haben, vorbeizukommen. Der ist, anders als man vermuten würde, kein Global Player, eigentlich nicht einmal im Kaffeehandel, und betreibt dennoch zwei Röstereien in Deutschland.

Die Rede ist vom Discounter Aldi.

»Der Discounter Aldi ist unangefochten der größte Kaffeeröster Deutschlands, der den Kaffee, den er verarbeitet, natürlich nur in Teilen in seinen eigenen Filialen anbietet. Denn Kaffee ist mitnichten Aldis Haupteinnahmequelle. Trotzdem aber das einzige Produkt, das Aldi technisch gesehen selbst herstellt.«

Praktisch läuft das Ganze natürlich über eine Tochterfirma, sodass es auch nie zu Preisverhandlungen kommt.

Adieu, Halbwissen

Die Kaffeesteuer begleitet die Deutschen bereits seit bald 300 Jahren. Und obgleich sie eine der unbekanntesten Steuern überhaupt ist, beschert sie dem Bundeshaushalt regelmäßig Einnahmen in Milliardenhöhe.

Davon konnte der Alte Fritz seinerzeit nur träumen. Selbst die von ihm ins Leben gerufenen Kaffeeschnüffler – Zollbeamten, die geschmuggelten Kaffee erschnüffeln und seinen Spuren folgen sollten – konnten ihm keine nennenswerten Erfolge zur Steuereintreibung vorweisen.

Adieu, Halbwissen

 

Die Kaffeesteuer begleitet die Deutschen bereits seit bald 300 Jahren. Und obgleich sie eine der unbekanntesten Steuern überhaupt ist, beschert sie dem Bundeshaushalt regelmäßig Einnahmen in Milliardenhöhe.

Davon konnte der Alte Fritz seinerzeit nur träumen. Selbst die von ihm ins Leben gerufenen Kaffeeschnüffler – Zollbeamten, die geschmuggelten Kaffee erschnüffeln und seinen Spuren folgen sollten – konnten ihm keine nennenswerten Erfolge zur Steuereintreibung vorweisen.

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